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Osteuropäische Haushaltshilfen dürfen nun auch pflegen

Fachvermittlerin Beate Raabe über die neue Regelung sowie legale und illegale Beschäftigung im Pflegebereich


Hilfe aus dem Osten. Für den Haushalt und für den Mensch

Frau Dr. Raabe, Haushaltshilfen aus Osteuropa, die über die Arbeitsagenturen in die Haushalte von Pflegebedürftigen vermittelt werden, dürfen künftig nicht nur putzen, sondern auch bei der Betreuung helfen. Was heißt das konkret?

Als Richtschnur gilt: Erlaubt ist, was pflegende Angehörige ohne Ausbildung auch machen würden. Also zum Beispiel beim An- und Ausziehen helfen, den Löffel zum Mund führen oder die Haare waschen.



Wo sind die Grenzen?

Alles, was ins Medizinische geht – etwa die Gabe von Spritzen – bleibt tabu. Die Haushaltshilfe soll den ambulanten Pflegedienst ergänzen, nicht ersetzen.


Nach Schätzungen arbeiten die meisten Osteuropäer in den Haushalten Pflegebedürftiger schwarz. Wie erklären Sie das?

Da müssen Sie die fragen, die schwarz arbeiten lassen. Ich vermute, dass dahinter viel Unwissen über unser Angebot steckt.

Es heißt, der legale Weg sei zeitraubend, kompliziert und teuer.

Das sehe ich anders. Vom Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur bis zum Arbeitsbeginn dauert es in der Regel nicht länger als vier bis sechs Wochen. Wir wissen um die Not der Familien und bemühen uns um eine rasche Vermittlung. Das Gehalt ist tariflich festgelegt und von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Nennen Sie einmal ein Beispiel.

In Baden-Württemberg etwa 1300 Euro, dazu den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Diese Ausgaben kann man übrigens von der Steuer absetzen.

Sind bei den von Ihnen vermittelten Haushaltshilfen Deutschkenntnisse garantiert?

Nein. Weil es nach unserer Erfahrung viel wichtiger ist, dass alle Beteiligten menschlich auf einer Wellenlänge liegen. Deutsch lernen viele dann hier vor Ort.


Dr. Beate Raabe ist Sprecherin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Die ZAV bietet Interessenten an einer Haushaltshilfe aus den osteuropäischen EU-Ländern eine telefonische Erstberatung an unter 0228/713-1414.



Senioren Ratgeber; 03.09.2010
Bildnachweis: W&B/privat, Jupiter Images GmbH/Comstock Images

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